Zusatzqualifikationen

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Zusatzqualifikation in analytischer Psychotherapie bei Vorliegen einer Approbation in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP)
Für bereits im Richtlinienverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen bietet unser Institut die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation an.

Gegenstand der Zusatzqualifikation ist der Erwerb der Ausbildungsinhalte, die die Voraussetzung darstellen für die Beantragung der Abrechnungsgenehmigung für „analytische Psychotherapie“ bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

 


Dazu gehören im Einzelnen:
Lehranalyse, mit einer Mindestanzahl von 250 Stunden
(vorherige Selbsterfahrung von TP kann anerkannt werden)
Die Einzellehranalyse findet bei einem Lehranalytiker der DAP oder einem von der DAP benannten Lehranalytiker statt. Der Ausbildungsteilnehmer wählt den Lehranalytiker selbst. Zwischen dem Lehranalytiker und dem Ausbildungsteilnehmer dürfen keine verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten bestehen. Mit Beginn der Ausbildung muss auch die Lehranalyse aufgenommen werden. Der Beginn der Patientenbehandlung setzt mindestens 30 Stunden Lehranalyse nach Aufnahme der Zusatzqualifikation voraus. Die Lehranalyse muss den gesamten Ausbildungszeitraum begleiten.

Analytische Selbsterfahrung in Gruppen, mit einer Mindestanzahl von 140 Stunden
Bereits absolvierte Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe während der Ausbildung zum tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeuten werden nach Rücksprache anerkannt.

Theoretische Ausbildung
Die theoretische Zusatzqualifikation beinhaltet einen Umfang von mindestens 400 Stunden.

Bereits absolvierte Theoriestunden im Bereich Psychoanalyse während der Ausbildung zum tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeuten werden nach Rücksprache anerkannt, ebenso wie nach der Approbation absolvierte theoretische Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere von der Psychotherapeutenkammer zertifizierte.

Praktische Zusatzqualifikation

  • Für die Psychotherapeuten, die nach ihrer Zulassung 1.000 Behandlungsstunden TP über Gutachterverfahren nachweisen können, umfasst die praktische Zusatzqualifikation zwei bis drei analytische Psychotherapien mit insgesamt mindestens 500 bis maximal 800 Stunden. Wenigstens eine der durchgeführten Behandlungen muss als analytische Therapie begonnen werden und einen Prozess von mindestens 240 Behandlungsstunden bei 2-3 Sitzungen pro Woche umfassen.
  • Für diejenigen, die noch keine 1.000 Behandlungsstunden nach Ihrer Zulassung über Gutachterverfahren nachweisen können, umfasst die praktische Zusatzqualifikation drei bis vier analytische Psychotherapien mit insgesamt 600 bis maximal 800 Stunden. Wenigstens eine der durchgeführten Behandlungen muss als analytische Therapie begonnen werden und einen Prozess von mindestens 240 Behandlungsstunden bei 2-3 Sitzungen pro Woche umfassen. Es sind 10 supervidierte Anamnesen im Laufe der Zusatzqualifikation erforderlich. Die Behandlungserlaubnis unter Supervision wird erst nach 5 supervidierten Anamnesen erteilt.

Die Behandlung erfolgt unter regelmäßiger Supervision eines von der DAP anerkannten Supervisors nach mindestens jeder 4.Stunde. Von den Supervisionsstunden sind mindestens 2/3 als Einzelsupervision zu absolvieren.

Abschluss der Zusatzqualifikation
Es ist ein Abschlussprüfungsfallbericht über eine analytische Behandlung mit der Dauer von mindestens 240 Behandlungsstunden einzureichen, zu dem ein Kolloquium stattfindet.

Änderungen vorbehalten!

Zusatzqualifikation in den analytisch begründeten Verfahren (TP und analytische Psychotherapie) bei Vorliegen einer Approbation in Verhaltenstherapie (VT)

Es können die absolvierte praktische Tätigkeit sowie 200 Stunden Grundkenntnisse Theorie anerkannt werden. Alle anderen Ausbildungsinhalte müssen wie unter der TP- bzw. TP/AP-Ausbildung beschrieben absolviert werden.


Hier können Sie die zusammengefassten Informationen zu den Zusatzqualifikationen herunterladen.

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